MilSim-Regeln

Verhaltensregeln

§1

Mindestalter & Reife

Die Teilnahme auf unserem MilSim-Server setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Persönliche Reife und Anstand sind nicht optional.

§2

Respektvoller Umgang

Ein respektvoller und kameradschaftlicher Umgang ist zu jeder Zeit zu wahren. Beleidigungen, Hassrede, Belästigung und jede Form der Diskriminierung haben keinen Platz in dieser Gemeinschaft.

§3

Kommunikation & Spam

Die Serversprache ist Deutsch. Es sind die etablierten Kommunikationswege über Funk/Chat Ingame, oder Text- und Sprachkanäle via Discord zu nutzen. Spam in Form von überflüssigen Nachrichten und Pings ist zu unterlassen.

§4

Wahrung der Privatsphäre

Die Weitergabe und/oder Verbreitung von privaten Daten ist ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person verboten.

§5

Keine Werbung

Das unaufgeforderte Werben für andere Discord-Server, Projekte oder kommerzielle Angebote ist nicht gestattet.

§6

Streaming & Mitschnitte

Auf diesem Server wird gestreamt, werden Mitschnitte angefertigt. Streams müssen im Serverchat angekündigt werden.

§7

Cheats & Bugs

Das Verwenden von Cheats sowie Bug-Nutzung sind verboten. Bugs und entsprechende Nutzer dieser sind zu melden.

§8

Admins & Moderatoren

Befehle und Anweisungen des Server-Teams sind unverzüglich zu befolgen.

§9

Probleme melden

Auseinandersetzungen zwischen Spielern und/oder Gruppen sind nicht in der Öffentlichkeit auf dem Server bzw. Discord auszutragen, sondern haben im privaten Rahmen beigelegt zu werden. Bei Problemen, Fragen oder Regelverstößen kann das Ticketsystem genutzt werden.

§10

Verstöße & Konsequenzen

Verstöße gegen diese Regeln werden bei entsprechendem Nachweis je nach Schwere mit einer Verwarnung, einem temporären oder permanenten Ausschluss geahndet.

Serverregeln

§11

Server-Typ MilSim

Taktik, Disziplin und Teamwork sind die drei Grundpfeiler dieser MilSim und sind durch alle Kräfte jederzeit zu wahren. Sie umfassen dabei alle nachfolgenden Paragraphen und werden durch diese konkretisiert.

§12

Befehle

Befehle und Anweisungen der Vorgesetzten, z.B. Gruppenführer, Zugführer, HQ, ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung obliegt es dem Vorgesetzten, den betreffenden Spieler von der Gruppe auszuschließen. Vorgesetzte sind für die Einhaltung der Regeln innerhalb ihrer Gruppen verantwortlich.

§13

Befehlsstruktur

Einsatzbefehle für die einzelnen Gruppen werden über das HQ ausgegeben (wenn online). Die Umsetzung vor Ort obliegt den Gruppenführern.

§14

HQ

Das HQ wird durch Admins und Mods des Serverteams, oder benanntes Personal gestellt. Bei Abwesenheit wählen die Gruppenführer eine geeignete Leitung oder verwalten sich selbst unter Beachtung §15. In Abwesenheit von HQ sind stehende Befehle als lila Markierung auf der Karte hinterlegt.

§15

Funkdisziplin

Verbale Ingame-Kommunikation ist für alle Spieler Pflicht. Gruppen haben sich im HQ-Kanal auf 48 MHz anzumelden. Im HQ-Kanal funken nur Gruppenführer und deren Stellvertreter bzw. bei Ausfall von Personal gemäß Rang nachfolgend. Ziele und Absichten sind über diesen vorab bekannt zu geben. Guide zum Thema Funk ist anzuwenden.

§16

Anforderung Unterstützungskräfte

Artillerie, CAS, Versorgung oder zusätzliche Bodenstreitkräfte sind über 48 MHz beim HQ anzufordern. Das HQ kann Funkkanäle zur direkten Absprache zwischen den Kräften zuweisen.

§17

Kommunikation Einzelschütze

Einzelschützen, die einer Gruppe beitreten, haben sich über den jeweiligen Gruppenfunk beim Gruppenführer anzumelden. Einzelschützen steht nur der jeweilige Gruppen-Kanal, oder gesondert zugewiesene Funkkanäle zur Verfügung. Der HQ-Kanal ist ausschließlich Gruppenführern und deren Stellvertretern vorbehalten, bzw. bei Ausfall von Personal gemäß Rang nachfolgend.

§18

Kommunikation Gruppen

Kooperatives Gameplay zwischen Gruppen wird ausdrücklich unterstützt. Nachrückende Kräfte haben sich via 48 MHz bei Truppenteilen vor Ort anzukündigen.

§19

Gruppengrößen

Die Mindestgröße für Gruppen ist 3 Mann. Kleinere Gruppen sind aufzulösen und haben sich größeren anzuschließen. Gruppen dürfen abgeschlossen werden. Funktions-Gruppen sind von der Mindestgröße ausgenommen. Sollten weniger als 3 Mann auf dem Server sein, so sind Regelungen zur Gruppengröße aufgehoben.

§20

Funktions-Gruppen

Transport, CAS, Aufklärung, Logistik und Artillerie bilden Funktions-Gruppen. Funktions-Gruppen, Aufklärer ausgenommen, sind nicht doppelt zu eröffnen. Ihre Eröffnung obliegt geeignetem Personal. Wenn nicht vorhanden, dürfen diese Funktionen eigenständig wahrgenommen werden.

§21

Aufklärer

Ein Aufklärer-Trupp besteht aus mindestens zwei Mann. Einzelschützen sind nicht gestattet. Aufklärer haben vornehmlich verdeckt zu operieren. Nach Eintreffen zusätzlicher Bodenkräfte können sie als Feuerunterstützung wirken.

§22

Artillerie

Ein Artillerie-Trupp besteht aus mindestens zwei Mann und stellt eine separate FG Logistik dar. Einzelschützen sind nicht gestattet. Artillerie arbeitet nicht eigenständig, sondern nur auf Anforderung mit entsprechendem Feuerbefehl.

§23

Gruppen Distanzen

Die Schützen einer Gruppe haben in einer gewissen räumlichen Nähe zueinander zu operieren. In der Regel liegt die maximale Distanz zueinander bei einem bzw. innerhalb eines Punkts. Größere Distanzen zwischen den Schützen sind nur nach Ausfall und entsprechender Nachverlegung gestattet.

§24

Gruppen Art

Jeder Gruppen-Art stehen bestimmte Fahrzeuge zur Verfügung. Spezialisierte Gruppen haben Zugriff auf spezielle Fahrzeuge. Diese speziellen Fahrzeuge sind nur durch die vorgesehene Gruppen-Art einzusetzen. Eine Weitergabe der Fahrzeuge bzw. nachträgliche Gruppen-Art Anpassung ist nicht zulässig.

§25

Nachverlegung

Bei einer vorhandenen Funktionsgruppe Transport ist diese zur Nachverlegung von eigenen Truppenteilen zwingend zu nutzen. Nur bei Abwesenheit von einer entsprechenden Funktionsgruppe dürfen Funkrucksäcke oder eigenständige Verlegung genutzt werden.

§26

Friendly-Fire / Blue on Blue

Beschuss eigener und verbündeter Kräfte ist zu vermeiden. Vorsätzliches Handeln ist zu ahnden.

§27

Ausbau Basen

Eingenommene Basen sind, abseits von Funkantennen und Verteidigungsstellungen zur Abwehr von Gegenangriffen, nicht auszubauen. Nachmunitionierung erfolgt via Rücktransport in die MOB/FOB oder durch die Fachgruppe Logistik vor Ort.

§28

Arsenal

Das Arsenal ist aufgeräumt zu halten. Abgelegte Ausrüstung ist zu verstauen.

§29

Feindliche Basen & Gebiete

Feindliche Basen sind nicht auf dem Weg zu einem dritten Ziel zu durchfahren. Bewegungen im feindlichen Gebiet haben vornehmlich verdeckt zu erfolgen.

§30

Billy-Klausel

Keine Selbstjustiz! Keine Telefone!

Fahrzeuge

§31

One-Way-Tickets

Fahrzeuge sind nicht verschwenderisch, sondern taktisch sinnvoll zu nutzen. One-way Einsatz ist verboten. Fahrzeuge sind nach Missionsende in die MOB/FOB zurückzuführen und instandzusetzen oder stillzulegen.

§32

Mechanisierte Kräfte

IFVs und höherklassige Wirkmittel werden nur in Verbindung mit infanteristischen Kräften zum Einsatz gebracht. Eigenständige, von Infanteristen losgelöste Aktionen sind verboten. Pro IFV oder höherklassigem Wirkmittel wird je eine Gruppe Infanterie als Unterstützung benötigt (nicht Funktionsgruppen). Die verwendeten Fahrzeuge sind nach Auflösung der Gruppe stillzulegen (Decommission).

§33

Besatzung

Die Besatzung für IFVs und höherklassige Wirkmittel umfasst 3 Mann mit Schütze, Fahrer und Kommandant.

Luftfahrzeuge

§34

Nutzung

Die Nutzung von Luftfahrzeugen ist qualifiziertem Personal im Rahmen ihrer Funktions-Gruppen Transport und CAS vorbehalten. Abweichend davon können Trupps eigenständig für ihr Team Transport- und Luftunterstützungskapazitäten stellen, so keine dedizierten Transport- oder CAS-Einheiten vorhanden sind. Luftfahrzeuge sind nach Missionsende in die MOB/FOB zurückzuführen und instandzusetzen oder stillzulegen.

§35

Flugkorridore

Überflug nur von bereits eingenommenen Sektoren gestattet. Ein Überflug feindlicher Punkte ist nicht gestattet. Ausnahmen hiervon können bei Dringlichkeit des Einsatzes, z.B. Medivac oder Luftunterstützung durch CAS, gemacht werden.

§36

Bereitstellungsräume

Bereitstellungsräume für Luftfahrzeuge aller Art sind die MOB, FOBs und explizit zugewiesene Lufträume.

§37

Anflüge

Anflüge sind via HQ-Funk über 48 MHz bzw. über zugewiesenen Funkkanal mit Einflug-Vektor anzukündigen.

§38

CAS-Unterstützung

CAS wird von Kräften vor Ort über den HQ-Kanal auf 48 MHz angefordert. Nur auf eine direkte Anforderung wird eine Mission geflogen. Der Anflug-Vektor der Anforderung ist einzuhalten. Es operieren maximal zwei CAS im Luftraum. Die verwendeten Luftfahrzeuge sind nach Auflösung der Gruppe stillzulegen (Decommission).